AGB

  1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Verkaufsbedingungen von Waren durch die PIVEXIN TECHNOLOGY Sp. z o.o. mit Sitz in Babice, nachstehend Verkäufer genannt.
  2. Die AGB gelten für alle Kaufverträge als alleinige und abschließende Regelung (mit Ausnahme eindeutiger, bilateral unterzeichneter separater schriftlicher Vereinbarungen der Parteien). Sie binden die Parteien insbesondere im Moment der Verwendung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers. Diese AGB haben Vorrang gegenüber allen abweichenden Regelungen des Käufers.
  3. Die Annahme der AGB erfolgt im Moment der Zustellung der AGB durch den Verkäufer an den Käufer oder im Moment des Herunterladens von der Website www.pivexin-tech.pl und der Bestellaufgabe und bleibt für alle weiteren Bestellungen des Käufers gültig.
  1. Der Käufer bestellt beim Verkäufer Waren unter Verwendung der beim Verkäufer geltenden Nomenklatur, wie sie in Katalogen oder auf der Website festgelegt ist. Bei notwendigen Änderungen der angebotenen Produkte (individuelle Anpassung, Abweichungen etc.) ist der Käufer verpflichtet, die gewünschten Änderungen genau anzugeben. Alle individuellen Abweichungen in Bezug auf die verkauften Waren erfolgen schriftlich auf Kosten und Risiko des Käufers.
  2. Der Käufer ist bei der Bestellung nicht berechtigt, irgendwelche Vorbehalte oder Änderungen (auch solche, die den Inhalt des Angebots nicht wesentlich verändern) an seiner Bestellung gegenüber dem erhaltenen Angebot des Verkäufers vorzunehmen – anderenfalls gelten diese nicht.
  3. Zum Zeitpunkt des Erhalts des Angebots durch den Verkäufer bleiben die dort festgelegten Bedingungen für den auf dem Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Der Käufer ist bei der Bestellung auf Grundlage des Angebots verpflichtet, dessen Symbol anzugeben.
  4. Die Bestellung des Käufers erfolgt schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch. Zum Zeitpunkt der Bestellung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Annahme der Bestellung zur Ausführung zu bestätigen. Fehlt eine entsprechende Bestätigung der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen, gilt dies als Nicht-Verkauf zu den in der Bestellung des Käufers festgelegten Bedingungen. Wenn der Käufer die Bestellung auf Grundlage eines zuvor erhaltenen Angebots des Verkäufers aufgibt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Annahme der Bestellung zu bestätigen.
  5. Angebote, Werbung und sonstige Ankündigungen von Waren, die von Pivexin Technology Sp. z o.o. angeboten werden, haben ausschließlich informativen Charakter. Musterexemplare, Schemata und Zeichnungen, die der Angebot von Pivexin Technology Sp. z o.o. beigefügt sind, dienen ausschließlich als Anschauungsmaterial.
  6. Die von Pivexin Technology Sp. z o.o. gelieferten Waren sowie alle damit verbundenen Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Angebotsunterlagen unterliegen dem Schutz nach den Bestimmungen zum Schutz des Wirtschaftsverkehrs und des geistigen Eigentums. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Angebotsunterlagen sind Eigentum von Pivexin Technology Sp. z o.o. und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Pivexin Technology Sp. z o.o. nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, sie sind für Werbezwecke bestimmt. Sie müssen Pivexin Technology Sp. z o.o. unverzüglich zurückgegeben werden, wenn keine Bestellung aufgegeben wurde.
  1. Der Preis für die Ware ergibt sich aus den Preislisten, Katalogen des Verkäufers oder wurde im Angebot oder der Bestellbestätigung festgelegt. Bei Abweichungen zwischen dem Preis in der Bestellung des Käufers und dem im Angebot oder der Bestätigung des Verkäufers – ist der Preis gemäß den Unterlagen des Verkäufers maßgeblich. Falls im Angebot oder in Preislisten, Katalogen kein Nettopreis/Bruttopreis angegeben ist, so ist der Preis als Nettopreis zu verstehen und wird zum Verkaufszeitpunkt um die gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erhöht.
  2. Der Preis beinhaltet nicht die Lieferkosten, die vom Käufer zum Zeitpunkt der Versendung durch den Verkäufer zu tragen sind.
  3. Bei Bestellungen von Waren, die nicht im Standardangebot des Verkäufers enthalten sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen angegebenen Anzahlungsbetrag in der im Angebot festgelegten Höhe und Frist zu entrichten.
  4. Preise, die in Fremdwährung angegeben sind, werden zum Verkaufskurs der Bank ING am Tag der Ausstellung der Rechnung oder am Tag der Ausstellung der Pro-Forma-Rechnung bei Vorauszahlung umgerechnet.
  5. Der aufgeschobene Zahlungstermin (sofern nicht anders in den Preisbedingungen im Angebot, Vertrag oder der Bestellbestätigung festgelegt) wird ab dem Rechnungsdatum berechnet. Reklamationen, Beanstandungen oder Erklärungen führen nicht zu deren Aussetzung oder Verlängerung.
  6. Der Verkäufer kann den aufgeschobenen Zahlungstermin im Falle nicht fristgerecht beglichener Zahlungsverpflichtungen widerrufen. Bei einer Änderung von aufgeschobener auf Vorauszahlung werden bisher aufgeschobene Zahlungen sofort fällig.
  7. Jegliche Änderungen der Zahlungstermine – Aufschub, Verlängerung, Erstellung von Zahlungsplänen – bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Ihre Nichteinhaltung durch den Käufer führt zur Fälligkeit der restlichen Raten und aller anderen aufgeschobenen Zahlungen für andere gekaufte Waren.
  8. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, elektronische Rechnungen oder zusammen mit der Ware zu erhalten.
  9. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
  10. Bei Zahlungsverzügen von über 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und unabhängig von anderen Bestimmungen ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der bereits erhaltenen, aber nicht fristgerecht bezahlten Ware zu verlangen oder die Zahlung des Kaufpreises und ggf. Schadensersatz wegen des Verzugs zu verlangen.
  11. Für Käufer mit laufenden Geschäftsbeziehungen kann der Verkäufer einen Handelskredit gewähren, dessen Umfang, Bedingungen, Form und Höhe jeweils im Vertrag festgelegt wird.
  1. Die Auslieferung der Ware erfolgt am Sitz des Verkäufers, und das Datum der Bereitschaft des Verkäufers zur Auslieferung gilt als Erfüllungsdatum der Bestellung.
  2. Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Auslieferung aufgrund von Lieferverzögerungen seiner Lieferanten.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Auslieferung aufgrund nicht fristgerechter Bezahlung früherer Bestellungen durch den Käufer.
  4. Pivexin Technology Sp. z o.o. ist verpflichtet, den Käufer über die Gründe der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren, sofern dies nicht unmöglich ist. Überschreitet die Verzögerung 30 Tage, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz verlangen zu können. Bei Teilauslieferungen bezieht sich ein Rücktritt nur auf den verspäteten Teil der Leistung, nicht auf später fällige Teile.
  5. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur (im Auftrag des Verkäufers, Käufers oder Endempfängers) auf den Käufer über.
  6. Der Käufer ist vor Abnahme verpflichtet, die Verpackung der Ware zu überprüfen. Bei Beschädigungen der Verpackung oder Ware ist er verpflichtet, umgehend Mängel anzumelden und ein entsprechendes Protokoll über den Zustand der Verpackung oder die Quantität/Qualität der Ware mit Unterschrift des Spediteurs zu erstellen, ansonsten verliert er das Recht, Ansprüche hieraus geltend zu machen.
  7. Bei Nichtabnahme vom Lager des Verkäufers oder vom Spediteur ist der Käufer verpflichtet, eine Lagergebühr von netto 50 zł pro m² Fläche je begonnener Woche zu zahlen.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn. Der Schadensersatz für Pflichtverletzungen ist in jedem Fall auf den Nettopreis der Ware begrenzt.
  9. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, keine Maßnahmen aufgrund gewährter Gewährleistung oder Garantie zu ergreifen.
  10. Pivexin Technology Sp. z o.o. ist nicht verpflichtet, die gemäß Vertrag verkaufte Ware zurückzunehmen. Eine Rückgabe ist nur auf Grundlage individueller schriftlicher Vereinbarungen möglich, wobei alle Kosten und Risiken beim Käufer liegen.
  11. Pivexin Technology Sp. z o.o. erhebt bei vom Käufer beauftragten Abholungen oder Sendungen pauschal „Verpackungskosten“ abhängig von der Warenspezi­fikation.
  1. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übergabe der Ware deren Vollständigkeit, den allgemeinen technischen Zustand, die Menge sowie die Dokumente, die gemäß dem Auftrag/Angebot ausgehändigt werden sollen, zu überprüfen, unter Einhaltung der in § 4 festgelegten Verfahrensweise.
  2. Der Verkäufer gewährt (sofern im Angebot nicht anders angegeben) eine 3-monatige Gewährleistung und eine 12-monatige Garantie auf die verkaufte Ware, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.
  3. Im Falle eines Mangels der verkauften Ware ist der Käufer verpflichtet, einen schriftlichen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch unverzüglich und spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Auftreten des Mangels geltend zu machen, widrigenfalls die Ansprüche verfallen. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu liefern oder auf ausdrückliche Aufforderung des Verkäufers zur Überprüfung zugänglich zu machen.
  4. Falls die Waren nicht vom Lieferanten hergestellt werden, überträgt der Lieferant im Rahmen des Möglichen alle Rechte aus der vom Hersteller gewährten Garantie an den Käufer, vorausgesetzt, die Waren wurden akzeptiert und bezahlt.
  5. Die Bearbeitung eines eingereichten Reklamationsfalls erfolgt innerhalb von 14 Tagen, wobei dieser Zeitraum verlängert werden kann, sofern eine technische Überprüfung zur Bestätigung des Mangels und seiner Ursache erforderlich ist. In diesem Fall wird der Verkäufer nach Erhalt der entsprechenden Expertise eine Stellungnahme zur Mangelhaftigkeit der Ware abgeben.
  6. Garantie und Gewährleistung umfassen nicht Mängel, die durch eigenständige oder durch Dritte vorgenommene Reparaturen, Umbauten und konstruktive Änderungen entstehen, durch Handlungen entgegen der Bedienungsanleitung des Verkäufers oder Herstellers, durch unsachgemäße Nutzung und Wartung, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel (z. B. Schmiermittel) oder durch höhere Gewalt (z. B. Blitzeinschlag, Überschwemmung, Netzüberspannungen usw.) verursacht wurden.
  7. Im Falle einer anerkannten Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer, auf eigene Kosten eine Reparatur durchzuführen oder die mangelhafte Ware gegen eine mangelfreie auszutauschen. Der Zeitrahmen hängt dabei von der Lieferung durch den Hersteller ab. Sollte ein Austausch der Ware nicht möglich sein oder mit zusätzlichen Kosten für den Verkäufer verbunden sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Austausch abzulehnen und dem Käufer einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Die Erledigung der Reklamation auf die oben beschriebene Weise schließt weitere Entschädigungsansprüche aus.
  8. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Ratschläge oder Empfehlungen seiner Mitarbeiter, Vertreter, Agenten oder Subunternehmer bezüglich Lagerung, Anwendung, Verwendung oder für sonstige schriftlich nicht bestätigte Aussagen oder Handlungen im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen.
  9. Bei der Lieferung von Produktmustern an den Käufer und weiteren Bestellungen derselben Produkte verläuft sich der Käufer ausschließlich auf seine eigene Einschätzung dieser Muster, sofern diese nach Erhalt akzeptiert wurden. Der Verkauf dieser Produkte gilt als Musterverkauf. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für Reklamationen hinsichtlich solcher Waren, sofern sie mit den akzeptierten Mustern übereinstimmen.
  10. Der Verkäufer garantiert nicht die Eignung einer bestimmten Ware für einen bestimmten Zweck. Das Risiko der bestimmungsgemäßen Verwendung der vertragsgegenständlichen Ware liegt ausschließlich beim Käufer. Bei unberechtigter Aufforderung an die Pivexin Technology Sp. z o.o. im Rahmen einer eingereichten Reklamation, das Produkt auszutauschen oder zu reparieren, belastet die Pivexin Technology Sp. z o.o. den Käufer mit allen damit verbundenen Kosten.
  11. Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Pivexin Technology Sp. z o.o. zur Produktaustausch oder -reparatur im Rahmen einer Reklamation trägt der Käufer alle entstandenen Kosten. Für Montage-, Demontage-, Prüf- und Inbetriebnahmearbeiten gelten die Bedingungen und Tarife der Pivexin Technology Sp. z o.o. für die Entsendung von Servicekräften und anderen.
  12. Falls kein gesondertes Garantiedokument ausgestellt wird, regeln die Bestimmungen in § 5 den Umfang und die Bedingungen der gewährten Garantie.
  1. Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Warenverkaufs ergeben können, unterliegen der Gerichtsbarkeit des für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gerichts oder des Amtsgerichts in Bydgoszcz.
  2. Für nicht geregelte Angelegenheiten gelten entsprechend die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
  3. Sollten sich einzelne vertragliche Bestimmungen in den AGB als unwirksam erweisen, hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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