AEB
1.1 In diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Käufer – Pivexin Technology Sp. z o.o
Lieferant – eine natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine andere Einheit, an die die Bestellung gerichtet ist,
Ware – alle Rohstoffe, Materialien, Teile, Vorprodukte, Erzeugnisse oder Geräte, die zu Beschaffungszwecken des Käufers erworben werden,
Bestellung – die Einkaufsbestellung,
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) – diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Waren (im Folgenden: Allgemeine Einkaufsbedingungen oder AEB)
1.2 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die der Käufer an den Lieferanten richtet. Abweichungen von den Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen unter Androhung der Nichtigkeit der gemeinsamen schriftlichen Bestätigung durch den Käufer und den Lieferanten. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen betreffen alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, die sich aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Lieferanten ergeben. Durch die Ausführung der Bestellung anerkennt der Lieferant die Allgemeinen Einkaufsbedingungen in vollem Umfang. Falls der Lieferant mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, den Käufer unverzüglich und schriftlich vor der Bestellbestätigung darüber zu informieren. In diesem Fall:
– behält sich der Käufer das Recht vor, die Bestellung zurückzuziehen,
– werden die Parteien gesonderte Vereinbarungen über die Bedingungen und Regelungen des Einkaufs treffen.
2.1 Die Bestellung wird elektronisch per E-Mail an den Lieferanten übermittelt.
2.2 Die Annahme zur Ausführung jeder Bestellung sollte durch den Lieferanten innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt schriftlich bestätigt werden. Als schriftliche Bestätigung gilt ein Papierdokument, ein Fax oder eine E-Mail, die der Lieferant an den Käufer sendet. Das Fehlen einer schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten innerhalb der oben genannten Frist wird vom Käufer als stillschweigende Annahme der Bestellung durch den Lieferanten unter den in der Bestellung festgelegten Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen betrachtet.
2.3 Die Annahme einer Bestellung durch den Lieferanten mit Abweichungen erfordert eine schriftliche Bestätigung durch den Käufer innerhalb von 3 Tagen. Das Fehlen einer schriftlichen Bestätigung durch den Käufer aller vom Lieferanten eingeführten Abweichungen führt zur Stornierung der Bestellung.
2.4 Die Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten erfolgt sowohl gemäß diesen AEB als auch gemäß den in der Bestellung angegebenen Bedingungen (Anforderungen oder Vorbehalten), einschließlich:
– zu den in der Bestellung angegebenen Preisen,
– mit den in der Bestellung angegebenen Liefer- und Zahlungsfristen.
3.1 Die bestellten Waren müssen gemäß der Bestellung und innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist geliefert werden.
Der Lieferort ist der Sitz des Käufers, vorbehaltlich der Regelung, dass, falls der Lieferort anders als der Sitz des Käufers wäre, dieser in der Bestellung angegeben wird.
3.2 Die gelieferte Ware muss neu, sachgemäß hergestellt und verpackt sein, die in der Bestellung angegebenen Parameter und Eigenschaften aufweisen und gemäß ihrer Bestimmung und den in der Bestellung enthaltenen Bedingungen verwendbar sein.
3.3 Die gekaufte Ware muss zudem frei von materiellen und rechtlichen Mängeln sein. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für alle Mängel, einschließlich verdeckter, sowie für mengenmäßige Unzulänglichkeiten der von ihm gelieferten Ware.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Lieferant die Kosten für Transport, Versicherung und Verpackung.
3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, eine Transportversicherung für die Ware bis zum Käufer abzuschließen, mit einer Versicherungssumme, die dem Wert der erteilten Bestellung entspricht.
3.6 Im Fall einer Verzögerung bei der Ausführung des Bestellgegenstands hat der Käufer das Recht, nach eigenem Ermessen entweder von der nicht fristgemäß erfüllten Bestellung innerhalb von 7 Tagen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet zu sein, und/oder den Lieferanten gemäß Punkt 4 mit einer Vertragsstrafe zu belasten.
3.7 Der Käufer behält sich das Recht vor, vom Lieferanten Schadenersatz aufgrund nicht ordnungsgemäßer Ausführung der Bestellung nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilgesetzbuchs sowie die Rückerstattung der aufgrund eines Ersatzvornahme entstandenen Kosten geltend zu machen.
3.8 Im Fall der Feststellung eines Mangels und/oder Fehlers der Ware nach deren Entladung behält sich der Käufer das Recht vor, das Material dem Lieferanten zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sollte die Übernahme der zur Verfügung gestellten Ware innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Mitteilung dieses Sachverhalts durch den Käufer erfolgen, andernfalls wird der Lieferant mit den Lager- und Umschlagkosten belastet. Die Herausgabe der Ware erfolgt nach Begleichung der Transport- und Lagerkosten auf Basis der vom Käufer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung.
4.1 Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bestellung wird die Verantwortung in Form von Vertragsstrafen in den folgenden Fällen und Höhen festgelegt:
Der Lieferant zahlt dem Käufer Vertragsstrafen in Höhe von:
- 10 % (zehn Prozent) des Bruttobestellwerts im Fall des Rücktritts des Lieferanten von der Ausführung der Bestellung oder des Rücktritts des Käufers von der Ausführung der Bestellung aus Gründen, die beim Lieferanten liegen
- 0,6 % (sechs Zehntel Prozent) des Bruttobestellwerts für jeden Tag der Verspätung, dies gilt auch für Zwischenfristen;
- 0,4 % (vier Zehntel Prozent) des Bruttobestellwerts für jeden Tag der Verspätung bei der Beseitigung von Mängeln, die bei der Abnahme des Bestellgegenstands oder während der Garantie- und Gewährleistungsfrist festgestellt wurden, gerechnet ab Ablauf der vom Käufer festgesetzten Frist zur Mängelbeseitigung.
- 1000/2000/5000 zł (wahlweise) für jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeitsklausel gemäß Punkt 7.1.
Der Käufer hat das Recht, die verhängten Strafen von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten abzuziehen. Im Fall der Verspätung des Lieferanten bei der Ausführung des Bestellgegenstands oder der Nichterfüllung der in Punkt 3. der Allgemeinen Einkaufsbedingungen festgelegten Verpflichtung kann der Käufer – ohne auf die Ansprüche auf Vertragsstrafe und ergänzenden Schadenersatz zu verzichten – eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
- die vollständige oder teilweise Ausführung der Bestellung verlangen;
- den Einkauf bei einem anderen Unternehmen auf Kosten und Risiko des Lieferanten vornehmen;
- von der Bestellung aus Gründen, die beim Lieferanten liegen, ohne zusätzliche Fristensetzung zurücktreten, unter schriftlicher Benachrichtigung des Lieferanten.
Falls die Vertragsstrafe den entstandenen Schaden nicht deckt, kann der Käufer ergänzenden Schadenersatz nach den allgemein gültigen Grundsätzen geltend machen.
5.1 Der Lieferant gewährleistet und garantiert, dass die an den Käufer verkauften Erzeugnisse aus der laufenden Produktion stammen, sorgfältig hergestellt und überprüft sind sowie die vom Käufer geforderten Bedingungen der technischen Dokumentation, Normen und Spezifikationen gemäß der Bestellung, die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz erfüllen.
5.2 Der Lieferant gewährt eine 36-monatige Garantiezeit für die gelieferte Ware, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Übernahme durch den Käufer, sofern die Parteien nicht schriftlich anders vereinbart haben.
5.3 Der Lieferant stimmt der Übertragung der Garantie an einen Dritten zu, der Empfänger der Ware oder des Geräts ist, das vom Käufer geliefert wird und in dem die vom Käufer vom Lieferanten erworbene Ware enthalten ist.
5.4 Der Lieferant haftet gegenüber dem Käufer für alle Mängel, einschließlich verdeckter Mängel der gelieferten Erzeugnisse/Dienstleistungen. Der Käufer informiert den Lieferanten über festgestellte Mängel der gelieferten Waren. Vom Lieferanten festgestellte Mängel bei der Abnahme und während der Garantiezeit müssen innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist beseitigt werden. Der Käufer behält sich das Recht vor, auf Kosten des Lieferanten alle mangelhaften Waren zurückzugeben oder deren Austausch zu verlangen. Der Lieferant wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Austausch oder die Reparatur mangelhafter Waren auf eigene Kosten mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen. Falls der Lieferant den gemeldeten Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht beseitigt, kann der Käufer den Mangel auf eigene Kosten beseitigen oder die Ersatzvornahme durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Lieferanten veranlassen, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Lieferanten.
5.5 Das Vorstehende beeinträchtigt nicht die Rechte des Käufers hinsichtlich Vertragsstrafen, ergänzendem Schadenersatz und der Aussetzung der Zahlung von Rechnungen des Lieferanten sowie entbindet den Lieferanten nicht von der Haftung aus der Garantie.
5.6 Unabhängig von den Garantieansprüchen haftet der Lieferant gegenüber dem Besteller aus Gewährleistung gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs. Der vom Lieferanten gewährte Gewährleistungszeitraum entspricht dem von ihm gewährten Garantiezeitraum.
6.1 Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- die Nummer und das Datum der Bestellung des Käufers,
- die gelieferte Menge und Einheit für jede Position,
- den Einzelpreis und den Wert für jede Position.
6.2 Die Zahlungsfrist wird ab dem Tag der Zustellung der Original-Mehrwertsteuerrechnung an den Käufer berechnet.
6.3 Die vereinbarten Preise sind feste, unveränderliche Preise, und eine Preiserhöhung nach ihrer Festlegung ist unzulässig.
6.4 Die Nichterfüllung der oben genannten Bedingungen führt zur Nichtanerkennung der Rechnung, und sie gilt als nicht ausgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, sollte eine Rechnung pro Bestellung ausgestellt werden.
6.5 Die Zahlungsfrist für fehlerhaft ausgestellte Rechnungen wird ab dem Zeitpunkt des Erhalts der korrigierten Rechnung durch den Käufer berechnet und um die Zeit verlängert, die zwischen dem Erhalt der Mehrwertsteuerrechnung und dem Erhalt der korrigierenden Rechnung verstrichen ist.
7.1 Alle Informationen, Spezifikationen, Technologien, Zeichnungen, Projekte, die vom Käufer mündlich oder schriftlich erhalten werden, gelten als vertraulich und dürfen ausschließlich für die mit der Vertragserfüllung verbundenen Zwecke genutzt werden, unter Androhung der Schadenersatzpflicht.
8.1 Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung der Warenbeschaffung/Bestellungen ergeben könnten, unterliegen der gerichtlichen Entscheidung durch das für den Sitz des Käufers örtlich zuständige Gericht oder das allgemeine Gericht in Bydgoszcz.
8.2 In nicht geregelten Angelegenheiten finden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs entsprechende Anwendung.
8.3 Falls sich einige der in den AEB enthaltenen vertraglichen Bestimmungen als nichtig erweisen sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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