Garantiebedingungen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Warenauslieferung deren Vollständigkeit, den allgemeinen technischen Zustand, die Menge sowie die Dokumente, die gemäß dem Auftrag/Angebot ausgehändigt werden sollen, zu überprüfen, unter Beachtung der in § 4 festgelegten Verfahren.
  2. Der Verkäufer gewährt (sofern im Angebot nicht anders angegeben) eine 3-monatige Gewährleistung und eine 12-monatige Garantie auf die verkaufte Ware, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.
  3. Im Falle eines Mangels an der verkauften Ware ist der Käufer verpflichtet, den Anspruch aus Gewährleistung oder Garantie unverzüglich schriftlich geltend zu machen, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Auftreten des Mangels, unter Androhung des Verlusts der Ansprüche. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu liefern oder auf ausdrückliche Aufforderung des Verkäufers zur Überprüfung bereitzustellen.
  4. Falls die Waren nicht vom Lieferanten hergestellt werden, überträgt der Lieferant dem Käufer im Rahmen des Möglichen alle Rechte aus der vom Hersteller gewährten Garantie, vorausgesetzt, dass die Waren akzeptiert und bezahlt wurden.
  5. Die Bearbeitung des eingereichten Reklamationsfalls erfolgt innerhalb von 14 Tagen, mit der Einschränkung, dass diese Frist verlängert werden kann, falls die Notwendigkeit besteht, das Vorliegen des Mangels und dessen Ursache durch eine technische Expertise zu bestätigen. In einem solchen Fall wird der Verkäufer nach Erhalt der entsprechenden Expertise Stellung zur Mangelhaftigkeit der Ware beziehen.
  6. Garantie und Gewährleistung umfassen nicht Mängel, die Folge von Reparaturen, Umbauten und konstruktiven Änderungen sind, die eigenständig oder durch eine andere Partei als den Käufer vorgenommen wurden, die aus einem Verhalten resultieren, das nicht der Bedienungsanleitung des Verkäufers oder Herstellers entspricht, aus unsachgemäßer Nutzung und Wartung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, z.B. Schmiermittel, oder durch höhere Gewalt verursacht wurden (z.B. Blitzeinschlag, Überschwemmung, Netzüberspannung usw.).
  7. Im Falle einer anerkannten Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer, auf eigene Kosten eine Reparatur durchzuführen oder die mangelhafte Ware gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen, innerhalb einer Frist, die von der Lieferung der Ware durch den Hersteller abhängt. Falls ein Austausch der Ware nicht möglich ist oder mit zusätzlichen Kosten für den Verkäufer verbunden wäre, hat der Verkäufer das Recht, den Austausch abzulehnen und dem Käufer einen entsprechenden Teil des Preises zurückzuerstatten. Die Erledigung der Reklamation in der oben beschriebenen Weise schließt die Möglichkeit weiterer Entschädigungsansprüche aus.
  8. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Ratschläge oder Empfehlungen, die von seinen Mitarbeitern, Vertretern, Agenten oder Subunternehmern in Bezug auf Lagerung, Anwendung, Verwendung oder für jegliche Aussagen oder Handlungen in Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen gegeben werden, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
  9. Bei der Lieferung von Produktmustern an den Käufer und weiteren Bestellungen der gleichen Produkte und falls solche Muster nach Erhalt akzeptiert werden, verlässt sich der Käufer ausschließlich auf seine eigene Meinung zu diesen Mustern, und der Verkauf dieser Produkte wird wie der Verkauf von Mustern behandelt. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Reklamationen in Bezug auf solche Waren, sofern sie mit den akzeptierten Mustern übereinstimmen.
  10. Der Verkäufer garantiert nicht die Eignung einer bestimmten Ware für einen bestimmten Zweck. Das Risiko der Bestimmung und Anwendung der vertragsgegenständlichen Ware liegt ausschließlich beim Käufer. Im Falle einer ungerechtfertigten Aufforderung an Pivexin Technology Sp. z o.o. im Rahmen einer eingereichten Reklamation, das Produkt auszutauschen oder zu reparieren, wird Pivexin Technology Sp. z o.o. den Käufer mit allen damit verbundenen Kosten belasten.
  11. Im Falle einer ungerechtfertigten Aufforderung an Pivexin Technology Sp. z o.o. im Rahmen einer eingereichten Reklamation, das Produkt auszutauschen oder zu reparieren, wird Pivexin Technology Sp. z o.o. den Käufer mit allen damit verbundenen Kosten belasten. Für Arbeiten im Zusammenhang mit Montage, Demontage, Überprüfung und Inbetriebnahme gelten die Bedingungen und Tarife von Pivexin Technology Sp. z o.o. bezüglich der Entsendung von Servicemitarbeitern und anderen.
  12. Falls kein separates Garantiedokument ausgestellt wird, legen die Bestimmungen in § 5 den Umfang und die Bedingungen der gewährten Garantie fest.